Strahlenschutz

"...so wenig wie möglich, so viel wie nötig..."

Röntgenstrahlung nennt man elektromagnetische Wellen mit Photonenenergien zwischen 100 Elektrovolt und einigen Megaelektrovolt. Röntgenstrahlung kann Materie durchdringen. Sie wird dabei je nach Stoffart unterschiedlich stark geschwächt. Die Schwächung der Röntgenstrahlen ist der wichtigste Faktor bei der radiologischen Bilderzeugung.

Röntgenstrahlung ist allerdings ionisierend. Sie kann dadurch Veränderungen im lebenden Organismus hervorrufen und Schäden bis hin zu Krebserkrankungen verursachen. Dabei wird von einem linearen Anstieg der Schäden mit der Strahlendosis ausgegangen. Auch eine sehr kleine Strahlendosis steigert das Risiko an Krebs zu erkranken.

Dieses Risiko ist in jedem Einzelfall abzuwägen gegen die Vorteile und Notwendigkeiten der medizinischen Diagnostik und Therapie mittels Röntgenstrahlung.

Aufgabe des Strahlenschutzes ist es das Risiko einer Gesundheitsschädigung von Patient und Mitarbeiter zu minimieren.

Den medizinisch technischen Assistenten (MTRA) und Radiologen kommt dabei die wichtige Aufgabe zu, geeignete Untersuchungsverfahren zur Diagnose und Behandlung ihrer Erkrankung auszuwählen und dabei möglichst wenig Röntgenstrahlung zu verwenden.

Jeder unserer Mitarbeiter ist mit den Regelungen zur Rechtfertigung, Optimierung und Begrenzung der Strahlenexposition im Sinne des Strahlenschutzes vertraut.

Darüber hinaus können Sie uns helfen unnötige Strahlenbelastung zu vermeiden!

Weisen sie uns vor Untersuchungsbeginn auf bereits erfolgte Röntgen-Untersuchungen hin. Unnötige Wiederholungsuntersuchungen können damit vermieden und Vergleichsmöglichkeiten mit vorherigen Aufnahmen geschaffen werden.

Zur Dokumentation kann ein Röntgenpass hilfreich sein. Röntgenpässe sind in ärztlichen Praxen, radiologischen Instituten und beim Bundesamt für Strahlenschutz kostenlos zu erhalten.

Verordnungen zum Strahlenschutz

Die Bundesregierung hat zwei Rechtsverordnungen erlassen, die beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung in der medizinischen Radiologie zu beachten sind:

  • die Strahlenschutzverordnung regelt den Umgang mit Radionukliden sowie die Errichtung und den Betrieb von Beschleunigern und Betrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen.
  • die Röntgenverordnung regelt den Umgang mit Röntgeneinrichtungen, in denen Röntgenstrahlen mit einer Grenzenergie von mindestens 5 keV und höchstens 1 MeV erzeugt werden. Dies trifft z.B. für alle Röntgendiagnostik-Einrichtungen zu.